BaFin veröffentlicht neues Verwahrstellenrundschreiben – Umsetzung bis April 2016!

Gestern hat die Aufsicht die finale Version des neuen Verwahrstellenrundschreibens auf Ihrer Webseite veröffentlicht. Wie bereits absehbar, wird noch an einigen (wichtigen!) Stellen auf die anstehende OGAW V Durchführungsverordnung und die ESMA-Konsultation zur Trennung der Vermögensgegenstände verwiesen. Bemerkenswert sind vor allem jene inhaltlichen Erweiterungen von Prüf- und Kotrollumfang gegenüber dem Depotbankrundschreiben, denen eigentlich keine Änderung in Gesetzen oder Verordnungen zugrunde liegen. Als Beispiel sei hier die Überwachung des Marktrisikopotentials für Verwaltungseinheiten, die nach qualifiziertem Ansatz durch die KVG geprüft werden, genannt (Diskussion siehe: http://www.fundlounge.com/question/welche-uberwachungsfunktion-hat-die-verwahrstelle-hinsichtlich-der-200-marktrisikogrenze-des-%c2%a7197-kagb-bei-aifs/)

Dieses Thema wird, neben vielen anderen, im Expertenzirkel der //fundlounge diskutiert. Nutzen Sie die Möglichkeit des moderierten Austausches. Denn viel Zeit ist nicht: Umsetzungstermin ist der 04. April 2016!

Hier finden Sie den Text des Verwahrstellenrundschreibens mit markierten Änderungen im Vergleich zum letzten Stand der letzten Version. Verwahrstellenrundschreiben_Änderungen_veröffentlicht


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