Auslagerungen als Kunst

Ausgesprochen anmutig wirkt das Geflecht der Auslagerungen im deutschen Finanzsektor als Netzgrafik. Nicht nur optisch, auch inhaltlich werden diese Servicebeziehungen für die Akteure zum „Kunststück“.

Quelle: BaFin – Fachartikel – Auslagerungen im Finanzsektor: Mehr Transparenz schafft Sicherheit

Erkennt hier irgendjemand noch die Abhängigkeiten? Was bleibt alles an einem Knoten hängen, den man virtuell aus dem Netz herauszieht? Interessant wäre hier ein Vergleich zu den Auslagerungsbeziehungen vor einigen Jahren. Die Dichte des Geflechtes wäre sicherlich geringer. Allerdings ist der Schluss hieraus, die Risiken würden insgesamt zunehmen, nicht evident. Aus einer Risikobetrachtung heraus wäre vielmehr entscheidend, an welchen Stellen sich über die Zeit sehr dichte Knoten mit weit verzweigten Verästelungen bilden. Diese Darstellung wäre gewissermaßen ein Abbild der zunehmenden Spezialisierung und damit Konzentration wesentlicher Leistungen auf immer weniger Serviceanbieter.

Vor dem Hintergrund zunehmenden Kostendrucks ist die Entwicklung bei Auslagerungen und Fremdbezug unmittelbar nachzuvollziehen. Skaleneffekte und durchgängige Auslastungen teurer Kapazitäten und Infrastruktur eröffnen rentable Geschäftsmodelle für Insourcer und Rentabilitätspotentiale bei Outsourcern.

Die „Kunst“ besteht nun darin, Organisation und Prozesse des Auslagerungscontrollings so zu gestalten, dass die berechnete Vorteilhaftigkeit der Cases im Betrieb nicht wieder überkompensiert wird. Um den regulatorischen Rahmen zur Identifikation, Steuerung und Reporting von Risiken, die durch ausgelagerte Services bestehen, einhalten zu können, steigen die Anforderungen stetig. Insbesondere mit der EU-Verordnung DORA steht nun der Fremdbezug von IT-Dienstleistungen im Fokus von Erfassung, Bewertung und Berichten.

Quelle: BaFin – DORA

Zur Einordnung und Beurteilung der Risiken, die sich aus dem Bezug von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für das auslagernde Institut ergeben, sind alle relevanten Risiken im Zusammenhang mit einer vertraglichen Vereinbarung zu ermitteln und zu bewerten. Diese Bewertung muss vor Abschluss der Vereinbarungen durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund der Gesamtheit der bezogenen Leistungen ist ein besonderes Augenmerk auf sich eventuell ergebende Konzentrationsrisiken zu legen.

Quelle: BaFin – DORA


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