Totgesagte leben länger: Fondsstandort Deutschland

Noch kein Jahr ist es her, da wurde das Bild der Zukunft für den Fondsstandort Deutschland auch deshalb düster gezeichnet, weil einschlägige regulatorische Auflagen eine effiziente, flexible und innovative Fondsproduktion verhinderten. Kaum einer hatte Zweifel daran ausgesprochen, dass der Luxus der „Vier Augen“ bei Verwahrung und Verwaltung von Sondervermögen nicht mehr lange zu halten ist. Neidisch blickten wir unseren Fonds hinterher, die sich eine Domizilierung in Luxemburg oder Irland suchten, wo sich Kontrollen durch die Depotbank auf ein Minimum beschränken und waren uns letztendlich einig darüber, dass sich eine Europäische Vereinheitlichung an diesen liberalen Auslegungen zu orientieren habe. Jetzt, ziemlich genau ein Jahr nach Inkrafttreten der InvG Novellierung, sieht es beinahe so aus, als hätte der Deutsche Gesetzgeber vorhergesehen, was passieren kann, wenn dieser Kontrollfunktion die notwendige Unabhängigkeit und Durchsetzungskraft fehlt. Frankreich, Deutschland und Italien haben gute Chancen, ihre Auffassung der Rolle einer Depotbank als Europaweiten Standard durchzusetzen und so den Wettbewerb unter den Administratoren, der zu einer reinen Aufsichtsarbitrage wurde, wieder neu zu beleben. Der Fall Madoff hat uns allen gezeigt, dass auch Fonds nicht immer das halten, was sie eigentlich versprechen: Transparente und treuhänderische Verwaltung von (Sonder-)Vermögen der Kunden. Eine der größten Herausforderungen wird wohl sein, auf Europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass auch immer „OGAW“ drin ist, wo „OGAW“ drauf steht. Wir sehen den UCITS IV Regelungen mit Spannung entgegen und müssen letztendlich darauf hoffen, dass das beschädigte Vertrauen der Fondskunden in eine „Marke“ schnellstmöglich wieder hergestellt wird.


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