Gespart werden muss heutzutage überall. Keine Zeitungsseite kommt mehr ohne „Sparzwang“, Ausgabendisziplin“, „Haushaltskonsolidierung“ oder „Defizitrückführung“ aus. Mit Superlativen wird hingegen so großzügig wie selten umgegangen, insbesondere dann, wenn in der Fondsbranche über die Veränderungen regulatorischer Rahmenbedingungen gesprochen wird. Hier beschreibt Überregulierung“, „Superregulation“ oder gar „Hyperregulation“ den Umstand, dass Gesetzgeber auf Europäischer und nationaler Ebene seit Ende 2008 zahlreiche (man spricht von ca. 30!) Änderungen und Neuerungen „emittierten“, die Mitte dieses Jahres „fällig“ wurden und von denen nicht wenige wie Sand im Getriebe der Prozessabläufe wirken.
Kategorie: Verwahrstellenrundschreiben
Depotbankrundschreiben wirft Fragen auf
Liest man Fachartikel, Präsentationen und „Gap-Analysen“ zum Thema Depotbankrundschreiben, kann man den Eindruck gewinnen, die BaFin hätte das Investmentgesetz kurzerhand geändert. Selbst das eigentlich nah an Fakten berichtende Handelsblatt spricht von „massiver“ Erhöhung der Anforderungen an Banken und von „Verschärfung“ der Anlagegrenzprüfung.
Liest man Fachartikel, Präsentationen und „Gap-Analysen“ zum Thema Depotbankrundschreiben, kann man den Eindruck gewinnen, die BaFin hätte das Investmentgesetz kurzerhand geändert. Selbst das eigentlich nah an Fakten berichtende Handelsblatt spricht von „massiver“ Erhöhung der Anforderungen an Banken und von „Verschärfung“ der Anlagegrenzprüfung. Die eigentliche Intention der Aufsicht, nämlich die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, rückt in den Hintergrund.