Monat: Juni 2011
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OGAW IV: BaFin äußert sich zu Inkrafttreten
Die Aufsicht hat den deutschen Fondsgesellschaften eine Schonfrist bei der Umsetzung neuer Verordnungen und Gesetze eingeräumt.
Die Aufsicht hat den deutschen Fondsgesellschaften eine Schonfrist bei der Umsetzung neuer Verordnungen und Gesetze eingeräumt.