Monat: November 2013

  • „Verwahrung“ alternativer, nicht verwahrfähiger Vermögensgegenstände: Kontrollen und Risiken

    Ist Nicht-Verwahrfähigkeit ein „Verwahrrisiko“? Können nicht-verwahrfähige Vermögensgegenstände abhandenkommen? Was paradox klingen mag, ist eine Herausforderung, der sich immer mehr Verwahrstellen gegenüber sehen. Denn die Berührungsängste institutioneller Investoren zu sogenannten alternativen, nicht-verwahrfähigen Anlageklassen nehmen immer mehr ab, und so schwappen Investments in Beteiligungen, unverbrieften Darlehensforderungen, ausländischen Hedgefonds oder geschlossenen Fonds in die Abteilungen, deren Bearbeitung und…