Monat: Mai 2013

  • Von der Depotbank zur Verwahrstelle: Kontrolle von Marktrisiko und Hebel?

    Auf den ersten Blick scheint überraschend, dass die Aufgabe zur Kontrolle der Anlagegrenzen nicht mehr explizit, analog zum § 27 (1) Nr 5 InvG, im KAGB auftaucht. Das neue Gesetz hält die Formulierung allgemeiner und sich damit eng an die Richtlinie: „§ 83 Kontrollfunktion (für AIF-Verwahrstellen) (5) Die Verwahrstelle hat die Weisungen der AIF-Verwaltungsgesellschaft auszuführen,…

  • KAGB-Änderungen durch Beschlüsse des Finanzausschusses

    Mit der Drucksache 17/13395 hat der Bundestag auf seiner Webseite die Änderungen am KAGB nach der vergangenen Beratung des Finanzausschuss in einer Vorab-Version veröffentlicht. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Bestandsschutz für geschlossene AIF: