Liest man Fachartikel, Präsentationen und „Gap-Analysen“ zum Thema Depotbankrundschreiben, kann man den Eindruck gewinnen, die BaFin hätte das Investmentgesetz kurzerhand geändert. Selbst das eigentlich nah an Fakten berichtende Handelsblatt spricht von „massiver“ Erhöhung der Anforderungen an Banken und von „Verschärfung“ der Anlagegrenzprüfung. Die eigentliche Intention der Aufsicht, nämlich die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren, rückt in den Hintergrund.
Depotbankrundschreiben wirft Fragen auf
Liest man Fachartikel, Präsentationen und „Gap-Analysen“ zum Thema Depotbankrundschreiben, kann man den Eindruck gewinnen, die BaFin hätte das Investmentgesetz kurzerhand geändert. Selbst das eigentlich nah an Fakten berichtende Handelsblatt spricht von „massiver“ Erhöhung der Anforderungen an Banken und von „Verschärfung“ der Anlagegrenzprüfung.