(von Dirk Hanenberg, WestLB): In zahlreichen Gremien und Arbeitskreisen wird derzeit intensiv über die Auslegung des § 27 Abs. 5 diskutiert und Empfehlungen zur Umsetzung in der Praxis erarbeitet. Solche Konsensfindungen sind umso schwerer je heterogener das Geschäftsfeld der einzelnen Depotbanken sowohl operativ als auch strategisch von den Vertretern gesehen wird. Insbesondere die Institute, die infrastrukturell momentan Defizite haben, um eine unabhängige Prüfung der Anlagegrenzen gewährleisten zu können, sehen sich in einer solchen Gemeinschaft gestärkt und setzen ihre Anforderungen in den Positionspapieren durch.
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