Wie in allen diesen Fällen, müssen die Anforderungen aus der Level II Verordnung vor dem Hintergrund gesehen werden, dass AIFMD zur Regulierung der eigentlichen „Alternatives“ wie Sachwerte, Beteiligungen und Hedgefonds-Strukturen auf den Weg gebracht wurde. Eine umfassende Due Diligence für den AIF / AIFM erscheint demnach in solchen Fällen sinnvoll, wo wirtschaftliche Instabilität des AIFM dazu führen könnte, dass die Verwahrstelle die Vermögensgegenstände zu übernehmen und den AIF abzuwickeln bzw. zu übertragen hätte – und dazu nicht ohne weiteres in der Lage wäre. Dieser Aspekt ist ggf. zusätzlich zu der oben beschriebenen Umsetzung risikoangepaßter Kontrollverfahren zu sehen.