das Ziel der Aufsicht ist hier vermutlich, sicherstellen zu wollen, dass die Verwahrstelle die fachliche Konfiguration der KVG-Systeme verstehen kann. Das ist aber nach unserer Erfahrung für Nicht-System-Experten unmöglich. Keine KVG wird deshalb einer externen Stelle einen schreibenden Zugriff erlauben – es sei denn in Kommentierungsfeldern.