Hier kann gegebenenfalls eine Beschreibung der zusätzlichen, oprativen Risiken (im Vergleich zu denen bei verwahrfähigen Vermögensgegenständen) durch die Verwahrstelle hilfreich sein; z.B. dass für einen Manager Konten eingerichtet sind, die nicht einer Verfügungsbeschränkung unterliegen und deshalb Zahlungen erst nach Abbuchung kontrolliert werden können.