Von Armin Jacobi (Averroes Concept Lounge GmbH) Dieser Artikel weist auf einige spezielle Aspekte des InvMaRisk hin und versucht die im Vergleich zu den bestehenden Gesetzen und Verordnungen tatsächlich neuen Aspekte herauszustellen. Die Ausführungen beziehen sich auf den Stand der Konsultation von Anfang April 2010 und der Erwiderung des BAFIN. Sollte in den nächsten Wochen eine verbindliche Version verabschiedet werden, so werden wir diese kommentieren, insbesondere dann, wenn sich Änderungen an den erwähnten Punkten ergeben.
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