UCITS V: Vorschlag der EU-Kommission zur Haftung von Depotbanken

Am 03. Juli hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben und Haftung der Verwahrstelle veröffentlicht (UCITS V). Wie zu erwarten war, sind die wichtigsten Ziele eine Vereinheitlichung der Aufgaben und des Haftungsregims für OGAW-Verwahrstellen. Im Begleitdokument zur Veröffentlichung (noch nicht final abgestimmter Text) heißt es dazu: „Die nationalen Bestimmungen weichen insbesondere bei der Frage der Bedingungen für die Übertragung der Verwahrung voneinander ab. Zudem bestehen auch Unterschiede in Bezug auf die laufenden Pflichten der Verwahrstelle bezüglich der Überwachung des Unterverwahrers und vor allem auf die Haftung der Verwahrstelle für den Verlust von Vermögenswerten, die sich bei einem Unterverwahrer im Depot befinden. Einige nationale Gerichte verpflichten die Verwahrstelle zur Erstattung in Unterverwahrung verloren gegangener Vermögenswerte, während andere dies von einer Verletzung der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht abhängig machen.“

Zu den Grundlagen der Ausgestaltung von Haftungsregelungen wird weiter ausgeführt: „In der Frage der Haftung wird in der Folgenabschätzung davon ausgegangen, dass ein „strenger Haftungsstandard“, dem zufolge Verwahrstellen unabhängig von Fehlverhalten oder Nachlässigkeit zur Erstattung in Verwahrung verloren gegangener Instrumente verpflichtet sind, zu einem hohen Maß an Anlegerschutz und zu einem in der gesamten EU einheitlichen Standard beitragen könnte. Trotz starker Argumente für eine Freistellung im Falle von Verlusten bei obligatorischer Übertragung an einen Drittlandverwahrer spricht sich die Folgenabschätzung angesichts der Kleinanlegerorientierung von OGAW-Fonds gegen eine solche Freistellung aus.“ Das Dokument finden Sie hier:20120703-ia-summary_de; Der Änderungsentwurf der Kommission steht hier zur Verfügung:20120703-proposal_en (Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/investment/ucits_directive_de.htm#adoption)

Die Pressemitteilung des alfi zum Thema bietet eine gute Zusammenfassung:“

„While the clarification with regards to the depositaries’ duties and tasks, especially the definition of ‘safe-keeping’ of assets, the distinction between custody and monitoring duties and the description of their delegation mechanisms, are very useful elements of the proposed directive, the major momentum of the text relates to the depositaries’ liability regime.

On the depositary liability regime, the proposal clarifies that a strict liability standard applies to the depositary in cases of loss suffered by UCITS as a result of a depositary’s negligent or intentional failure to perform its duties or in the case of the loss of financial instruments held in custody. The depositary will in these cases be obliged to return financial instruments of an identical type or of a corresponding amount to the UCITS. It is proposed that the same level of liability will apply to the depositary where custody of financial instruments has been delegated to a sub-custodian. The Commission suggests that the depositary should carry the burden of proof that it has complied with its obligations in a situation where failure to perform its duties is suspected.“

download complete version: ALFI-UCITS-V-FINAL (Quelle:http://www.alfi.lu/node/1899)


Beitrag veröffentlicht

in

, ,

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar