Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich über die AIFM-Richtlinie verständigt. Damit ist der Weg frei für die finalen Verhandlungen mit dem Europaparlament.
Die größte Hürde für eine Einigung stellte bislang die sogenannte Drittstaatenregelung dar, die für Fondsmanager und Fonds aus Nicht-EU-Staaten den Zugang zum europäischen Markt regeln soll. Dabei hatten Frankreich und Großbritannien unterschiedliche Vorstellungen. London wollte die Zulassung nicht zu restriktiv gestalten. Paris hingegen wollte Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) mit Sitz außerhalb der EU den sogenannten EU-Pass – also die Erlaubnis, europaweit alternative Investmentfonds (AIF) zu vertreiben – verwehren. AIFM mit Sitz außerhalb der EU hätten dann in jedem Land der EU eine separate Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörden beantragen müssen. Großbritannien konnte sich jedoch durchsetzen: Ab 2015 sollen Fondsmanager aus Drittstaaten den EU-Pass beantragen können.
EU: Richtlinienentwurf zu AIFM
Die Finanzminister der Europäischen Union haben sich über die AIFM-Richtlinie verständigt. Damit ist der Weg frei für die finalen Verhandlungen mit dem Europaparlament.