Studie zu Kosten in Fonds: Sind Konzern-Verwahrstellen teurer als andere?

Schon seit geraumer Zeit stehen Verwahrstellen, die zum gleichen Konzern wie die Fondsgesellschaft gehören, unter Generalverdacht, das Geld der Anleger mehr als marktüblich für ihre Services in Anspruch zu nehmen. Ein Kreditinstitut, das gleichzeitig Verwahrstelle und Miteigentümerin der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ist, könne nicht wirksam die Interessen der Fondsanleger vertreten, so die Argumentation. Und da bei öffentlich vertriebenen Publikumsfonds die KVG sich ihre Verwahrstelle als Kontrollinstanz selbst aussuchen kann, könnten hierbei wirtschaftliche Konzerninteressen im Vordergrund stehen – zum Schaden der Anleger.

Dass diese sogenannten „Konzernverwahrstellen“ als Interessenvertreter der Fondsanleger nicht unabhängig sein können, ist ein Verdacht, der erstens schon sehr lange geäußert wird und zweitens in der aktuellen politischen Diskussion wieder auf fruchtbaren Boden fällt. Die gesetzlich vorgeschriebene Unabhängigkeit der Verwahrstellenfunktion, deren Umsetzung regelmäßig von der Aufsicht und von Prüfern kontrolliert wird, bedarf zur Entkräftung der Pauschalvorwürfe einiger fachlicher Erläuterungen. In der Konsequenz drohte die sachliche Auseinandersetzung über dieses Thema immer wieder zu scheitern und sich Befürworter einer generellen Konzerntrennung von Verwahrstelle und KVG duschzusetzen.

Als ein Kompromiss können die jüngsten Vorgaben der Europäischen Aufsicht gesehen werden, die im Rahmen der UCITS V Verordnung von allen Instituten bis zum 13.10.2016 umzusetzen sind. Von da an müssen KVGen, die die eigene Konzernmutter als Verwahrstelle für ihre Fonds auswählen, transparent darstellen, weshalb das ausgewählte Mutter-Institut als Verwahrstelle nicht teurer und nicht schlechter ist als möglich andere Verwahrstellen, die nicht zum Konzernverbund der KVG gehören. Ob diese Transparenzanforderung nur für neu aufzulegende Fonds gelten soll oder sich auch auf aktuell vertriebene Fonds bezieht wird von Prüfern durchaus unterschiedlich gesehen.

Doch unabhängig von der Umsetzung neuer Vorgaben zum „alten“ Interessenkonflikt steht eine Frage im Zentrum: Sind die Konzernverwahrstellen wirklich teurer und schlechter als andere? Da liegt nichts näher, als die Antwort im verfügbaren Zahlenmaterial zu suchen – insbesondere für mich als gelernten Empiriker. Leider helfen Prospekte und KIIDs hier wenig, da die Kosten der Verwahrstelle nicht (immer) separat ausgewiesen werden. Verlässliche, geprüfte Angaben dazu finden sich nur in den veröffentlichten Jahresberichten zu den Fonds.

Also haben wir mit Hilfe einiger (fleißiger!) Assistenten in über 1000 aktuellen Jahresberichten von in Europa zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds nach kostenrelevanten Zahlen recherchiert, haben diese in ein einheitliches Berichtsmuster überführt, analysiert, Cluster gebildet und ausgewertet. Das wichtigste Ergebnis vorweg: Konzernverwahrstellen sind (oder präziser: waren im letzten Berichtsjahr) nicht teurer als konzernfremde Verwahrstellen – im Durchschnitt! Und dieser sagt bekanntlich wenig aus. Über 1000 ausgewertete Jahresberichte ergibt sich ein Mittelwert von 9,2 Basispunkte und ein Median (50% der Werte liegen unter- und 50% der Messwerte oberhalb) von 8,0 Basispunkten für die Vergütung der Verwahrstelle, das Minimum liegt bei 0,05, das Maximum bei 76 Basispunkten (Fondsvolumen: 4,3 Mio. EUR). Bei Clustern mit gleichem Anlageschwerpunkt und Einteilung nach Volumen sind die Ergebnisse durchaus homogener. So liegt der Median für die Verwahrstellenvergütung bei globalen Aktienfonds bei 10,7 Basispunkten.

Generell kann festgestellt werden, dass mit größeren Volumen die Basispunkte geringer werden. Das überrascht wenig, denn insbesondere bei Fonds mit vorwiegend liquiden Assets tragen Skaleneffekte zur Rentabilität bei und bei kleineren Volumen kommen oft Mindest-Vergütungen in Größenordnungen von 20 – 40 TEUR p.a. zum Tragen – das kann dann bei Fondsvolumen von 5 Mio. EUR zu 80 Basispunkte führen.

Da die Erträge aus dem Handel zumindest zum Teil ebenfalls den Verwahrstellen zufließen, aber in jedem Fall vom Anleger zu tragen sind, haben wir die Höhe der Transaktionskosten sowie deren Aufteilung auf konzernverbundene Broker ebenfalls in die Analyse mit einbezogen. Diese machen bis zu 0,4% des gesamten NAV aus – und das sind nur die im Bericht ausgewiesenen, also expliziten, Transaktionskosten. Bezieht man neben allen anderen ausgewiesenen Kosten auch diese Handelskosten mit ein, wird ganz deutlich, dass die im Prospekt auszuweisende Total Expense Ratio „TER“ eben nicht „Total“ ist.

grafik-beispiele

Wenn wir festgestellt haben, dass für eine bestimmte KVG-Verwahrstellenbeziehung die Vergütung der Verwahrstelle signifikant höher als der Durchschnitt der Peer-Group ist, haben wir untersucht, welche Services der Verwahrstelle dem Preis gegenübergestellt werden können. So kann ein höherer Preis z.B. damit erklärt werden, dass die Verwahrstelle den Fondspreis (vor-)rechnet oder Stamm- oder Kursdaten der KVG bereitstellt.

Das vorliegende Datenmaterial bietet die Möglichkeit, einzelne Fonds oder Fondsgruppen mit den Werten definierter Peer-Groups zu vergleichen und Aussagen über marktgerechte Preise zu treffen. Auf Anfrage stellen wir gerne weitere Informationen zur Studie zur Verfügung und analysieren die Daten auch entsprechend Ihren individuellen Anforderungen. Die Ergebnisse werden von uns transparent und nachvollziehbar dokumentiert – damit Sie wissen, ob Ihre Fonds zu teuer sind.

Hier finden Sie das Angebot zur Studie: fondskostenscreening_studie

Bei Interesse schreiben Sie bitte an admin(at)fundlounge(dot)com. Wenn Sie Anregungen oder Fragen haben, steht Ihnen zum Austausch auch der Expertenzirkel der //fundlounge zur Verfügung.


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