OTC-Kontrahentenrisiko: Anpassung von UCITS-Vorgaben bei zentralem Clearing

Die ESMA hat vergangene Woche das Feedback zu ihren Diskussionspapier bezüglich der Auswirkungen von neuen Clearingpflichten bei OTC-Derivaten veröffentlicht und im Rahmen eines Opinion-Statements an die EU übergeben (2015/ESMA/880). Diese ist nun gefordert, die Änderungen, die die Umsetzung von EMIR im Derivatehandel mit sich bringt, in der Überarbeitung der UCITS Richtlinie entsprechend zu berücksichtigen. Wie zu erwarten war, betrifft dies die Anrechnung von OTC-Derivaten auf die Kontrahentengrenze eines UCITS (OGAW). Bisher durfte gemäß UCITS-Richtlinie ein Investmentvermögen mit einem Geschäftspartner Derivategeschäfte bilateral abschließen, bis deren Marktwert maximal 5% (bei Kreditinstituten 10%) des Nettoinventarwertes ausmachen. Insofern war die Unterscheidung lediglich zu treffen zwischen börsen- und nicht-börsen-gehandelten Derivaten.

Mit EMIR sind nun Vorgaben definiert, um den außerbörslichen Derivatehandel für alle Akteure sicherer und transparenter zu machen und somit die Finanzmarktstabilität zu erhöhen. Entsprechend dieser Richtlinie sind nun diese Geschäfte, abhängig von der Struktur und Art, entweder über die neu eingerichteten zentralen Gegenparteien (CCP) abzuwickeln oder bei bilateralen Abschlüssen mit Sicherheiten (Collaterals) zu unterlegen.

Folgerichtig und konsequent ist nun die Forderung, den über einen CCP entsprechend Margin-gesicherten Positionen kein Adressausfallrisiko zuzuordnen (analog zu ETD-Geschäften – solange es sich nicht um ungesicherte Broker-Account handelt).

Dazu aus dem Opinion-Paper der ESMA:

In particular, ESMA believes that the UCITS Directive should no longer distinguish between OTC financial derivative transactions and ETDs. Instead, the distinction should be between cleared financial derivative transactions and non-cleared financial derivative transactions. This would have the merit of treating ETDs and cleared OTC financial derivative transac-tions which display similar characteristics in terms of counterparty risk in the same manner.“

Ein Damoklesschwert hängt allerdings über dem Vorhaben: Die ESMA hält eine Art „Risk-Assessment“ der Clearing-Kette durch die KVG, insbesondere in Bezug auf die Margin-Verwaltung der Clearing Members, für angemessen:

ESMA believes that the counterparty risk limits should be calibrated to the different types of segregation arrangement taking into account elements such as the portability of the positions in the case of a default of the CM, the type of segregation arrangements or the legal regime applicable“

Bei den Arten der Segregation wird unterschieden in „Client Individual“ und „Omnibus Account“:

ESMA believes that omnibus client segregation provides UCITS with less protection than individual client segregation when the CM Defaults

Da bleibt es spannend…das gesamte Dokument hier zum download 2015-880_esma_opinion_on_impact_of_emir_on_ucits


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