Neue Anlageverordnung erlaubt bedarfsgerechte Fondsstrukturen für Vorsorgeeinrichtungen

Selten führte die Überarbeitung eines Verordnungsentwurfes zu solch großer Erleichterung wie bei dem vor 2 Wochen verabschiedeten Entwurf zur Anlageverordnung (AnlV-E). Sehr groß war der Druck zu Anpassungen aus der Industrie und von den Verbänden. Die Argumente konnten offensichtlich schlüssig übermittelt werden –  insbesondere bezüglich der Aufwände für notwendige Anpassungen der Asset-und Fondsstrukturen, die der ursprüngliche Entwurf von Mai letzten Jahres mit sich gebracht hätte. 

Insbesondere bei Investitionen in Darlehen erlauben die verabschiedeten regulatorischen Grundlagen eine an den Bedürfnissen der Investoren ausgerichtete Strukturierung geeigneter Fonds.

Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der neuen Anlageverordnung (AnlV-E) finden Sie in der Information der Kanzlei P+P Pöllath+Partners, mit Genehmigung des Verfassers hier zum download 150226-new-insurance-ordinance-adopted


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar